Tötung von ungewollten Katzenwelpen ist eine Straftat
Erschlagen, ertränkt, totgetreten – noch immer werden ungewollte Katzenwelpen auf grausamste Art getötet. Was früher üblich war, ist eine Straftat. Doch allzu oft wird weggeguckt. Wir haben jetzt in einem Fall Strafanzeige erstattet und rufen alle Tierfreunde auf, nicht wegzusehen, wenn sie von solch grausamen Tiertötungen erfahren.
Es sind Bilder, die jeden Tierfreund betroffen machen, ein Katzenbaby mit blutigem Schädel in eine alte Zeitung eingewickelt. Aufgenommen wurden sie auf einem Bauernhof, nicht etwa im vorigen Jahrhundert, sondern in den letzten Monaten.
Anwohner haben diese Aufnahmen gemacht und dem Deutschen Tierschutzbüro e.V. gesandt. Mehrfach wurden sie Zeugen, wie ungewollte Katzenwelpen getötet und wie Müll entsorgt wurden. Nachdem sie erfolglos das Gespräch mit dem verantwortlichen Tierhalter gesucht hatten, wandten sie sich hilfesuchend an uns. Wir haben nun die Staatsanwaltschaft und das zuständige Veterinäramt eingeschaltet.
Ein Tier zu töten, nur weil man es nicht durchfüttern möchte, ist schon an sich ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Es totzutreten, zu erschlagen oder zu ertränken, ist zweifelsohne grausamste Tierquälerei und durch nichts zu rechtfertigen.
Wir haben kein Verständnis dafür, dass die Tötung ungewollter Katzenwelpen vielfach als Kavaliersdelikt behandelt wird, auch von den zuständigen Behörden. Wir reden hier von Straftaten!
Das Deutsche Tierschutzbüro rät daher allen Tierfreunden, die von solchen Tötungen erfahren, diese sofort bei der Polizei zur Anzeige zu bringen.
Diese grausame Tradition muss endlich ein Ende haben. Wir setzen uns zudem dafür ein, dass in Deutschland alle Freigänger-Katzen kastriert werden müssen.