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Heimtierkost
 








 



"Nicht Erbarmen, sondern Gerechtigkeit ist man den Tieren schuldig." Arthur Schopenhauer



Das Leid der Streunerkatzen

Obwohl wir Deutschen, bei der Anzahl der gehaltenen Haustiere im europäischen Vergleich nur einen mittelmäßigen Rang einnehmen, besitzt die Haustierhaltung in unserem Lande einen hohen Stellenwert. Mittlerweile werden alleine in Deutschland fast 8 Millionen Katzen und über 5 Millionen Hunde als Haustiere gehalten, wobei sich die meisten Tierhalter sehr liebevoll und gewissenhaft um Ihre Tiere kümmern.

Herrenlose Hunde sind auf unseren Straßen weitgehend unbekannt und nur noch in so manchen Urlaubsländern entdeckt man ausgehungerte, streunende Hunde, die auf Futtersuche täglich ums Überleben kämpfen.

Aber wie verhält es sich mit den Katzen? Hier steht Deutschland mit vielen Entwicklungsländern noch auf einer Stufe. Während das deutsche Tierschutzgesetz eine umfangreiche Hundeverordnung beinhaltet und die Mindestanforderungen der Hundehaltung gesetzlich geregelt sind, hat man die Katze leider vollständig vergessen.

So hat sich in den letzten Jahrzehnten gerade in ländlichen Gebieten wenig verändert. Es gibt immer noch eine Vielzahl von Straßen- bzw. Streunerkatzen.  Als Straßen- oder Streunerkatzen bezeichnet man ehemalige Hauskatzen und ihre Nachkommen, die herrenlos und auf sich allein gestellt leben müssen.
Kaum einer nimmt Notiz von ihnen. Katzen werden bereits zwischen dem vierten bis zwölften Lebensmonat geschlechtsreif und eine Katze wirft im Jahr bis zu dreimal Junge. Ein Wurf besteht im Durchschnitt aus vier Jungtieren. So könnte in nur fünf Jahren ein einziges Katzenpärchen theoretisch mehrere tausend Nachkommen haben, vorausgesetzt alle Jungtiere überleben und zeugen ihrerseits wiederum Nachkommen.

Das dieses nicht so ist liegt daran, dass die meisten Katzen gejagt, verscheucht, erschossen, überfahren, vergiftet oder früh und unversorgt an einer Krankheit sterben. Manchmal dezimiert der Landwirt auch den ungewollten Nachwuchs, indem er die Jungtiere tötet. Dieses ist zwar nach dem Tierschutzgesetz verboten, jedoch leider immer noch übliche Praxis.

In aller Regel also ein schreckliches Dasein.

So kämpfen namhafte Tierschutzorganisationen bereits seit Jahren für die Einführung einer Katzenschutzverordnung. Über  40.000 Befürworter, mehr als 3.000 Tierheime und mehrere Millionen Mitglieder der bundesweiten Interessengemeinschaft Pro Katzenschutzverordnung befürworten eine gesetzliche Regelung.

Vorsorge ist dabei das Ziel. Katzenhalter sollen verpflichtet werden Ihre freilaufenden und geschlechtsreifen Tiere kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Eine entsprechende Verordnung würde immenses Tierleid verhindern, die überfüllten Tierheime entlasten und Millionen an Steuergeldern sparen.

Warum also sperrt sich die Politik gegenüber einer vernünftigen Regelung? Zum einen befürchtet man den Unmut von so manchen Katzenhalter, der dann natürlich die Kastrationskosten für seine Tiere entrichten müsste. Und leider ist man auch nicht bereit die Fachleute an der Entscheidungsfindung teilhaben zu lassen.
So wird oft aus Unwissenheit und der Befürchtung ungeplanter Ausgaben für Registrierung und Verwaltung vorsorglich erst einmal abgelehnt.

Man argumentiert auch damit, dass keine �offiziell ermittelten� statistischen Zahlen über verwilderte, kranke und leidende Tiere vorliegen und sieht daher auch keine Probleme und keinen Handlungsbedarf. Natürlich haben die Verantwortlichen keine Probleme mit Streunerkatzen, denn diese haben in erster Linie die Tiere sowie die Tierschutzorganisationen und Tierfreunde, die täglich mit dem Katzenleid konfrontiert werden.
Tierschutzorganisationen die sich hier ehrenamtlich engagieren und helfen, sind mit der nicht enden wollenden Katzenschwemme personell und finanziell überfordert.
Viele Tierheime sind überfüllt und haben einen Aufnahmestop verfügt und die von den Tierschützern durchgeführten Kastrationsaktionen sind nur der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein.

Das Bundesministerium drückt sich vor der Verantwortung und verweist auf die Länder, diese wiederum auf die Gemeinden und Städte. Dort aber sieht man keine Veranlassung oder rechtliche Möglichkeit eine Katzenschutzverordnung zu erlassen. 

So steht zu hoffen, dass sich mit der Zeit die verantwortlichen Politiker endlich ihrer Aufgabe bewusst werden, dem Staatsziel Tierschutz Rechnung zu tragen, entsprechend zu handeln und eine längst überfällige Katzenschutzverordnung zu erlassen.
Weitere Infos unter:

www.katzenschutzverordnung.de

 




 



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