Die
Ferienzeit stellt viele Haustierbesitzer vor die Entscheidung, wer sich
um ihr Tier während ihres Urlaubs kümmert, oder ob sie es mit den
Urlaub nehmen. Doch nicht überall sind Tiere so ohne weiteres
willkommen.
Knapp 60 Prozent der
Deutschen ab 14 Jahren machten 2013 im Ausland Urlaub (Quelle:
statista.com). Der Trend setzt sich auch in diesem Jahr fort. In vielen
Fällen ist die Einreise der Haustiere aus dem Ausland aber nur unter
bestimmten Aspekten erlaubt oder mit hohen Auflagen verbunden. In jedem
Fall benötigen die Tierhalter für Hund und Katze beim Grenzübertritt
einen blauen EU-Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung
dokumentiert und müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
Darüber hinaus gelten in einigen europäischen Ländern Einreiseverbote
für bestimmte Hunderassen.
Wer sein Tier nicht mit in den Urlaub nehmen kann oder möchte, hat die
Möglichkeit, für die Urlaubszeit eine Betreuung für sein Tier zu
organisieren. TASSO empfiehlt, das Tier am besten in die Hände von
Menschen zugeben, die es bereits kennt.
Folgendes sollten Sie beachten:
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Am besten ist es, das Tier in seiner vertrauten Umgebung zu belassen.
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Sollte
das nicht möglich sein, sollten Sie so viel Vertrautes wie möglich,
beispielsweise Spielzeug, Decken, Kissen, Körbchen, mit zur Betreuung
nehmen.
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Geben Sie das Tier bereits einen Tag vorher ab. So vermeiden Sie Stress bei Tier und Halter während Ihrer Abreise.
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Denken
Sie in jedem Fall daran, dass Ihr Tier gechippt und bei TASSO
registriert sein sollte. Im Falle des Entlaufens hat Ihre
„Urlaubsvertretung“ so die besten Chancen, Ihren Vierbeiner
wiederzufinden.
Haltern,
die keinen Tiersitter organisieren können, stehen Tierpensionen für die
Urlaubszeit zur Verfügung. Bei der Auswahl gilt es genau zu prüfen, ob
die Einrichtung die richtige für das eigene Tier ist.
Folgendes können Sie tun:
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Fragen Sie andere Tierbesitzer, Ihren Tierarzt oder Ihren örtlichen Tierschutzverein, ob er/sie eine Einrichtung empfehlen kann.
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Wenn
Sie sich ohne Empfehlung um eine Tierpension bemüht haben, fragen sie
bei Ihrem Tierarzt, ob aus seiner Sicht etwas gegen die Abgabe Ihres
Tiers in diesem Hause gibt.
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Besuchen
Sie die Tierpension im Vorfeld vor Ort. Achten Sie darauf, wie die
Tiere dort leben. Haben Sie genügend Auslauf? Gibt es Zugang zu
Freiflächen?
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Lassen
Sie sich den Sachkundenachweis (nach §11 TierSchG) der Tierpension
zeigen. Er ist Pflicht und gibt über die Seriosität des Hauses
Auskunft.
Vor
allem in der Urlaubszeit passiert es vermehrt, dass Tiere von ihren
Haltern ausgesetzt werden, weil diese sich nicht rechtzeitig um eine
Urlaubsbetreuung gekümmert haben. „Nach §3 Ziffer 3 TierSchG ist es verboten, ein Tier auszusetzen“,erklärt Mike Ruckelshaus, tierschutzpolitischer Sprecher von TASSO.
„Das
Aussetzen von Tieren stellt keineswegs ein Kavaliersdelikt dar, sondern
ist eine Ordnungswidrigkeit, die nach dem Tierschutzgesetz mit einer
Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet wird.“ |