Dass Katzen gefüttert oder sogar angelockt werden,
ist nicht selten und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden.
Zwar ist es nicht grundsätzlich verboten, fremde Katzen zu füttern,
der Katzenhalter könnte aber notfalls gerichtlich durchsetzen,
dass die Fütterung zu unterlassen ist.
Diese Maßnahme kann sogar mit einem Ordnungsgeld verbunden werden.
TASSO-Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries rät Haltern, zunächst in einem netten Gespräch Katzenfreunde zu bitten,
das Füttern der Katze zu unterlassen und die Gründe hierfür zu nennen,
um diese Bitte nachvollziehbar zu machen.
Menschen, die meinen, fremden Tieren mit der Fütterung etwas Gutes zu tun,
sollten sich über die Bitten der Halter nicht hinwegsetzen und diese respektieren.